Budgetplanung für Reha-Maßnahmen bei Rheuma

Mehr Selbstbestimmung bei Rehabilitations-Leistungen: Das persönliche Budget

Wer an einer rheumatischen Erkrankung leidet, der hat im Alltag oft mit vielen Herausforderungen zu kämpfen. So können ständige Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Erschöpfung dauerhaft zu Nachteilen und Beeinträchtigungen im Leben führen. Man kann den Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben, der Haushalt ist nicht mehr alleine zu schaffen und man kommt nicht mehr ohne Hilfe von A nach B. Um diese Nachteile auszugleichen, haben Menschen mit RA ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben – mit möglichst weitreichender Selbstbestimmung.

 

Leistungen selbst einkaufen

Ein Weg dahin ist das Persönliche Budget (PB). Anstelle von den sonst bei Rehabilitation und Pflege üblichen Sach- und Dienstleistungen erhalten Sie im Rahmen des PB Geld. So können Sie selbst entscheiden, welche Leistungen Sie „einkaufen“.

 

Sie können das PB zum Beispiel für folgende Leistungen beantragen:

– die Kosten für ein behindertengerechtes Auto (neu oder umgerüstet)

– den Führerschein

– Beförderungskosten für den Weg zur Arbeit

– eine Arbeitsassistenz

– eine Wohnungshilfe

– den Rehabilitationssport und das Funktionstraining

– die Reisekosten

– eine Haushaltshilfe

– die Kosten für eine Kinderbetreuung

 

Auch können Sie im Rahmen des PB jemanden einstellen, der Ihnen bei bestimmten Dingen zur Seite steht. Damit werden Sie zum Arbeitgeber und müssen bestimmten Pflichten nachkommen, zum Beispiel die Person beim Finanzamt und bei den Sozialversicherungsträgern anmelden.

 

TIPP:

Als Eltern können Sie für ihr Kind ein PB beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, eine Sozialassistenz oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.

 

Mit dem Antrag werden individuelle Ziele vereinbart

Den Antrag auf ein PB können Sie direkt bei einem der Leistungsträger in Ihrer Nähe stellen. Zu diesen gehören die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die Agenturen für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der Kriegsopferfürsorge, die Jugend- und Sozialhilfeträger und die Integrationsämter. Auch wenn hier auf den ersten Blick viele Behörden zuständig sind und Sie das Geld als sogenanntes trägerübergreifendes Budget von verschiedenen Stellen bekommen, haben Sie in der Praxis nur einen Ansprechpartner. Die unterschiedlichen Kostenträger klären untereinander ab, wer für Sie persönlich zuständig ist und teilen Ihnen den Beauftragten mit. Das macht es für Sie einfacher, den Überblick zu behalten.

Wird der Antrag bewilligt, legen Sie gemeinsam mit dem Leistungsträger fest, wie hoch Ihr Betrag für das PB ist. Zusätzlich schließen Sie eine sogenannte Zielvereinbarung ab, die individuell auf Sie zugeschnitten ist und die Ziele festlegt, die mit dem Budget erreicht werden sollen. In dieser Zielvereinbarung sind auch die Laufzeit und die Zahlungsmodalitäten (einmalig, halbjährlich, monatlich, etc.) festgehalten. In regelmäßigen Abständen müssen Sie dann nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. So soll auch festgestellt werden, ob mit dem  PB das angestrebte Ziel erreicht werden konnte. Das PB endet bei einer Kündigung, wenn die Vertragszeit abgelaufen ist oder wenn das gesetzte Ziel erreicht wurde. Es gibt auch die Möglichkeit eines Probebudgets.

 

Mehr Infos: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet eine Broschüre zum Persönlichen Budget an – auch in leichter Sprache. Sie kann hier heruntergeladen werden.

In der Broschüre „Hilfen für Rheumapatienten, eine Rehabilitation zu erhalten“ finden Sie viele weitere Informationen rund um das Thema „Rehabilitation“. Sie können die Broschüre im Service-Bereich der Rheumahelden Webseite herunterladen oder bestellen.