Wenn Pflege doch nötig wird bei Rheuma

Wenn Pflege doch nötig wird

Rheumatische Erkrankungen lassen sich immer besser in den Griff kriegen: Durch besseres Wissen über ihre Ursachen, durch moderne Medikamente, durch unterstützende Maßnahmen und auch durch die aktive Mitarbeit der Betroffenen. Dennoch kann es im Verlauf der Erkrankung oder einfach auch bedingt durch das Alter dazu kommen, dass Sie Ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und auf Hilfe angewiesen sind. Dann greift die Unterstützung aus der Pflegeversicherung.

 

Voraussetzungen für die Leistungen der Pflegeversicherung

Um die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dabei gilt der Grundsatz: „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“. Wenn Sie also gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung unterhalten.

Außerdem muss natürlich eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dem Gesetz nach heißt das, dass Sie körperlich, kognitiv oder psychisch so eingeschränkt sind, dass Sie Ihr Leben nicht länger selbstständig bewältigen können und auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Zustand muss dauerhaft bzw. mindestens sechs Monate lang bestehen.

 

Sechs Lebensbereiche auf dem Prüfstand

Nach der Antragstellung werden Sie deshalb in Ihrem Wohnumfeld vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder von einem unabhängigen Gutachter untersucht. Für dieses Prüfverfahren wird der Alltag in sechs Lebensbereiche unterteilt:

 

– Mobilität, etwa Positionswechsel im Bett oder der Gang zur Toilette

– Geistige und kommunikative Fähigkeiten wie das Erkennen von Angehörigen oder die Orientierung in Raum und Zeit

– Verhaltensweisen und psychische Problemlagen wie nächtliche Unruhe oder aggressives Verhalten

– Selbstversorgung, also Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Essen und Trinken

– Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, etwa die Einnahme von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel, Wundversorgung

– Gestaltung des Alltagslebens, beispielsweise Ruhen und Schlafen, Tagesablauf, sowie der sozialen Kontakte und der Beschäftigung

 

Einstufung in einen Pflegegrad

Für die oben genannten sechs Lebensbereiche wird Ihre Selbständigkeit mithilfe von 70 festgelegten Kriterien und Fragen ermittelt und mit einem Punktesystem bewertet. Die Gesamtpunktzahlen in den sechs Bereichen gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Außerdem wird beurteilt, wie sich Ihr Gesundheitszustand voraussichtlich weiterentwickelt. Auf Basis dieser Ergebnisse werden Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft. Vom Pflegegrad ist letztendlich abhängig, wie viel Pflegegeld Sie erhalten. Neben dem Pflegegeld gehören unter anderem folgende Leistungen zum Katalog der Pflegeversicherung:

 

– Pflegesachleistungen

– Pflegehilfsmittel

– Verhinderungspflege

– Teilstationäre Leistungen

– Kurzzeitpflege

– Zusätzliche Leistungen für Wohngruppen

– Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

– Vollstationäre Pflege

– Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

 

Informationen zu weiteren versicherungsrechtlichen Fragen bietet Ihnen die Broschüre „Hilfen für Rheumapatienten im Umgang mit Krankenkassen, Versicherungen und Behörden“, die Sie im Service-Bereich der Rheumahelden Webseite herunterladen oder bestellen können.