Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Rheuma

Trotz Krankheit finanziell abgesichert: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

17,2 Tage – so oft sind Arbeitnehmer in Deutschland im Schnitt in einem Jahr arbeitsunfähig.1 Wer aber an einer rheumatischen Erkrankung leidet, der kann unter Umständen weitaus öfter und länger krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen.

Sind Sie erkrankt und können daher nicht zur Arbeit gehen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren. Wenn Sie krankheitsbedingt länger als drei Tage ausfallen, müssen Sie den gesetzlichen Regelungen zufolge zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Manche Arbeitnehmer verlangen den „gelben Zettel“ aber auch schon früher. Ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag lohnt sich. Ab 2021 soll die Krankmeldung in Papierform durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden. Dem Arbeitgeber stehen dann alle benötigten Daten bezüglich der Krankheit des Arbeitnehmers durch die Krankenkasse digital jederzeit abrufbar zur Verfügung.

 

Lohnfortzahlung für sechs Wochen

Unter diesen Voraussetzungen läuft Ihr normales Gehalt erst einmal weiter. Wenn Sie erfolgsabhängig, etwa in Form einer Provision, bezahlt werden, dient Ihr Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate als Orientierung. Aber: Nach sechs Wochen erlischt der Anspruch auf Lohnfortzahlung.

 

TIPP:

Wenn Sie zunächst wieder arbeitsfähig sind, dann aber nochmals wegen der gleichen Erkrankung ausfallen, haben Sie unter Umständen erneut Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Allerdings müssen zwischen den beiden Krankheitsphasen mindestens sechs Monate liegen, in denen Sie gearbeitet haben.

 

Krankengeld bei weiterer Arbeitsunfähigkeit

Sind Sie nach sechs Wochen aber immer noch arbeitsunfähig, erhalten Sie als gesetzlich Versicherter Krankengeld von der Krankenkasse. Auch hier müssen Sie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Wichtig dabei: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen lückenlos aneinander anknüpfen. Sonst haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Krankengeld. Dieses wird dann 78 Wochen, also 19,5 Monate lang gezahlt. Die ersten sechs Wochen, in denen Ihr Gehalt normal weitergelaufen ist, werden dabei aber mit angerechnet. Praktisch erhalten Sie das Krankengeld also nur 72 Wochen lang. Und: Es ist nicht so hoch wie Ihr normales Gehalt. Vielmehr werden nur 70 Prozent gezahlt.

 

Krankheitsphasen werden zusammengezählt

Da viele Patienten mit einer rheumatischen Erkrankung aber nicht 78 Wochen am Stück ausfallen, gilt für das Krankengeld zusätzlich eine sogenannte Blockfrist von drei Jahren. In dieser Zeit werden die Phasen, in denen Sie wegen derselben, nicht ausgeheilten Erkrankung nicht arbeiten gehen können, zusammengezählt. Wenn Sie in dem Zeitraum, in dem Sie arbeitsunfähig sind, zusätzlich noch eine andere Erkrankung bekommen, verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld aber nicht. Es wird immer nur 78 Wochen lang gezahlt.

Aber: Ist die Drei-Jahres-Frist abgelaufen und Sie sind wegen Ihrer rheumatischen Erkrankung erneut längerfristig krankgeschrieben, können Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld erneut geltend machen. Allerdings müssen Sie zwischenzeitlich mindestens sechs Monate beschäftigt bzw. arbeitssuchend gewesen sein.

Übrigens: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten auf ihren Webseiten einen Krankengeldrechner an. Damit können Sie schnell feststellen, wie hoch Ihr Krankengeld ist. Für Detailfragen steht Ihnen aber auch ein Ansprechpartner bei Ihrer Krankenkasse beratend zur Seite.

 

Mehr Informationen zu sozialrechtlichen Themen finden Sie in der Broschüre „Hilfen im Umgang mit Krankenkassen, Versicherungen und Behörden“. Diese können Sie im Service-Bereich der Rheumahelden Webseite herunterladen oder bestellen.

 

Quelle:

1 https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-arbeitnehmer-fallen-laenger-aus-377618/#die-krankheitstage