Sozialrechtlicher Beitrag Thema "Umgang mit Behörden"

Sozialleistungen beantragen: Vom Umgang mit Behörden

Ob Rheumatoide Arthritis, Vaskulitis oder Riesenzellarteriitis: Wenn eine rheumatische Erkrankung festgestellt wird, stehen für die Betroffenen zunächst einmal die gesundheitlichen Fragen im Vordergrund. Wie kann die Erkrankung behandelt werden? Wie lassen sich Spätfolgen verhindern? Wie kann ich meine Selbstständigkeit erhalten?

In diesem Zusammenhang spielen aber auch viele sozialrechtliche Fragen eine Rolle. Welche Leistungen stehen mir wann und warum zu? Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich diese Leistungen beantragen möchte? Wer trägt die Kosten? Als Betroffener sollten Sie sich möglichst frühzeitig auch mit diesen Themen befassen und somit dem Extremfall – einer Existenzbedrohung – vorbeugen.

 

Zahlreiche Möglichkeiten der sozialen Sicherung

In Deutschland haben wir ein gut funktionierendes System der sozialen Sicherung. Es bietet Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr oder zumindest nicht mehr in vollem Umfang erwerbstätig sein können, Hilfestellung. Dazu gibt es zahlreiche Leistungen der Sozialversicherungsträger – von den verschiedenen Formen der medizinischen Rehabilitation über eine finanzielle Unterstützung oder Möglichkeiten zur Teilhabe am Erwerbsleben  bis hin zur Erwerbsminderungsrente oder Pflegeleistungen.

 

Beratung zu den Leistungen einfordern

Oft herrscht bei den Betroffenen aber großes Unwissen über das Spektrum an Leistungen. Wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen Sie in Ihrer Lebenssituation in Anspruch nehmen können, können Sie sich bei den zuständigen Sozialleistungsträgern beraten lassen. Das sind in erster Linie die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkasse. Diese Stellen können Sie an den richtigen Ansprechpartner weiterverweisen. Geraten Sie trotzdem an die falsche Adresse, wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle weitergeleitet.

 

TIPP:

Lassen Sie sich die Inhalte der Beratung schriftlich bestätigen. Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht richtig beraten worden sind, kann sich unter Umständen ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch oder ein Amtshaftungsanspruch mit dem Recht auf einen Ausgleich finanzieller Nachteile ergeben. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an einen Rechtsanwalt mit speziellen Kenntnissen im Sozialrecht wenden und diesen um Überprüfung und Durchsetzung der Ansprüche bitten. Dafür fallen allerdings Kosten an.

 

Antrag bei einer Behörde stellen

Um eine Sozialleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in der Regel einen Antrag stellen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder beim Sozialamt. Diese sind darüber hinaus auch dazu verpflichtet, Ihnen beim Ausfüllen des Antrags zu helfen. Damit Ihr Antrag schnell und zu Ihren Gunsten bearbeitet werden kann, sollte er vollständig ausgefüllt sein und alle geforderten Dokumente wie beispielsweise medizinische Unterlagen oder Versicherungsverläufe umfassen. Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich vortragen, kann es manchmal vorkommen, dass Sie mit der Bemerkung abgewiesen werden, dass Ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Fall sollten Sie auf eine schriftliche Ablehnungsentscheidung bestehen. Nur so können Sie die Gründe für die Ablehnung überprüfen und gegebenenfalls gegen sie vorgehen.

 

Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Am besten machen Sie dies in schriftlicher Form. Aber auch mündlich können Sie Ihren Widerspruch zu Protokoll geben. Dann erhalten Sie eine entsprechende Durchschrift. Eine Begründung für Ihren Widerspruch müssen Sie dabei nicht liefern, auch dann nicht, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Vielmehr ist der Sozialleistungsträger dazu verpflichtet, seine Entscheidung zu überprüfen. Bleibt er bei der Ablehnung des Antrags, wird Ihr Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weitergeleitet. Wenn Ihr Antrag nach dieser Prüfung weiterhin abgelehnt wird, können Sie gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Sozialgericht erheben. Dies können Sie schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts machen.

 

Mehr Informationen zu den vielfältigen Sozialleistungen finden Sie in der Broschüre „Hilfen für Rheumapatienten im Umgang mit Krankenkassen, Versicherungen und Behörden“, die Sie im Service-Bereich der Rheumahelden Webseite herunterladen oder bestellen können.