Schrittweise zurück in den Beruf nach Diagnose Rheuma

Schrittweise zurück in den Beruf

Arbeiten zu gehen und Ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu können, ist für viele Menschen ein wichtiger Aspekt der Selbstbestimmung. Was aber, wenn man krankheitsbedingt länger ausfällt oder seinen bisherigen Job nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann? Eine Chance bietet dann das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Für Sie als Mitarbeiter ist es ein möglicher Weg, schrittweise wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren oder gegebenenfalls eine neue berufliche Perspektive zu bekommen. Auch Ihr Arbeitgeber profitiert in der Regel davon, wenn Sie in absehbarer Zeit wieder „fit“ für den Job werden. Deshalb ist jedes Unternehmen, egal wie groß es ist, dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern ein BEM anzubieten.

 

Voraussetzungen für ein BEM

Als Arbeitnehmer steht Ihnen ein BEM zu, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten mindestens sechs Wochen – unterbrochen oder am Stück – krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren. Im Gegensatz zum Arbeitgeber sind Sie aber nicht verpflichtet, daran teilzunehmen. Es ist vielmehr Ihre freiwillige Entscheidung. Wenn Sie sich für das BEM entscheiden, wird zunächst genau geprüft, wie Ihr bisheriger Arbeitsplatz und Ihre bisherigen Aufgaben aussehen – und ob daran etwas geändert werden muss und kann. Je nach Unternehmensgröße arbeiten dann verschiedene Akteure wie der Arbeitgeber, der Betriebs- oder Personalrat, der Betriebsarzt und – im Falle einer Behinderung oder Gleichstellung – die Schwerbehindertenvertretung zusammen. Gemeinsam mit ihnen erarbeiten Sie eine individuelle Lösung.

 

Das Hamburger Modell

Die bekannteste BEM-Maßnahme ist das sogenannte Hamburger Modell. Hier entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt oder dem Betriebsarzt einen Stufenplan, um Ihre persönliche Arbeitsbelastung unter ärztlicher Aufsicht in festgelegten Schritten und Zeiträumen wieder zu steigern. Dieser Stufenplan ist aber kein fester Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber und er ist auch nicht verpflichtet, ihn anzunehmen.

Formal muss der Stufenplan anführen, wann die Maßnahme beginnt und wie lange sie voraussichtlich dauert. Da nicht vorhersehbar ist, ob und wie schnell Sie wieder fit werden, erstreckt sich dieser Zeitraum meist von sechs Wochen bis hin zu sechs Monaten. Auch muss festgeschrieben werden, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten und in welchen Schritten diese Arbeitszeit erhöht werden soll. Letztendlich muss der Stufenplan noch die Möglichkeiten sowie die Gründe für einen Abbruch regeln.

 

Bei Wiedereingliederung gelten besondere Rechte

Gut zu wissen: Während einer Wiedereingliederungsmaßnahme gelten Sie als arbeitsunfähig und bekommen weiterhin Kranken- oder Übergangsgeld. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen in der Regel kein Gehalt. Beim Hamburger Modell kann er jedoch freiwillig ein Entgelt an Sie entrichten, was dann aber auf das Übergangsgeld angerechnet wird. Grund dafür ist, dass eine Wiedereingliederung kein Arbeitsverhältnis mit gegenseitigen Rechten und Pflichten darstellt und Sie Ihre im Arbeitsvertrag beschriebenen Tätigkeiten nicht voll ausfüllen. Ihre Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung bleiben aber unangetastet, sodass Sie hier später keine Nachteile haben. Außerdem kann Sie die Teilnahme an einem BEM vor einer krankheitsbedingten Kündigung schützen. Ein BEM ist jedoch kein kompletter Schutz vor Kündigung. Wenn sich herausstellt, dass Sie auch trotz des BEMs nicht mehr im Betrieb arbeiten können – auch nicht nach einer Fortbildung, Umschulung oder innerbetrieblichen Versetzung – kann Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen. Ziel ist schließlich herauszufinden, wie Sie trotz möglicher Einschränkungen weiter beschäftigt werden können. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber ohne, dass Ihnen eine Maßnahme angeboten zu  haben, muss er vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass er alles unternommen hat, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und dass das BEM keinen Erfolg hatte. Legen Sie hingegen ein BEM ab, kann der Arbeitgeber eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht leichter begründen.

Mehr zum Thema Betriebliche Eingliederung finden Sie in der Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job: Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit – was Sie wissen müssen“. Sie kann beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.

 

Wissenswertes zur Rückkehr ins Berufsleben bietet die Broschüre „Hilfen für Rheumapatienten zur Rückkehr ins Berufsleben“, die Sie herunterladen oder bestellen können.