Sparschwein Türkis - Von Zuzahlung befreien lassen - Rheumahelden

Schon jetzt von der Zuzahlung befreien lassen

Wer unter einer chronischen Erkrankung wie der Rheumatoiden Arthritis leidet und aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre davon ausgehen kann, dass seine Zuzahlungen für die medizinische Versorgung die persönliche Belastungsgrenze überschreiten, der kann bei seiner Krankenkasse schon jetzt einen Antrag auf die Befreiung von diesen Gebühren stellen. Die frühzeitige Befreiung von der Zuzahlung kann im weiteren Verlauf des Jahres zu einer erheblichen finanziellen Erleichterung führen, so der Deutsche Apothekerverband (DAV). Patienten müssen dann nur die Kosten bis zu ihrer Belastungsgrenze selbst tragen, danach sind sie automatisch befreit.

Für chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze übrigens bei einem Prozent des Familienjahresbruttoeinkommens. Für Ehepartner und Kinder – und in manchen Fällen auch noch weitere Angehörige – gibt es Freibeträge, die vom jährlichen Familienbruttoeinkommen abgezogen werden, bevor die persönliche Belastungsgrenze berechnet wird. Wie hoch diese dann tatsächlich ist, lässt sich bei den meisten Krankenkassen über Zuzahlungsrechner im Internet ermitteln.

Selbstverständlich können sich Patienten auch noch im Laufe des Jahres von der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung befreien lassen. Dazu müssen dann alle bisher ausgestellten Rezepte, Quittungen im Original usw. vorgelegt werden.

Bewilligt Ihre Krankenkasse Ihren Antrag auf Zuzahlungsbefreiung, erhalten Sie einen Befreiungsbescheid. Sollten Sie bereits zu viele Zuzahlungen geleistet haben, bekommen Sie diese zurück erstattet.

Wenn gesichert ist, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht bessern wird, kann Ihre Krankenkasse auch auf einen jährlichen Nachweis verzichten. Stattdessen reichen Sie Ihre Bescheinigung über Ihre Dauerbehandlung einmalig ein und Ihre Krankenkasse kann Sie dann langfristig von den Zuzahlungen befreien.

Weitere Informationen für die Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke erhalten Sie im betanet des beta Instituts oder bei der Verbraucherzentrale.

 

Quellen:
https://www.betanet.de/zuzahlungsbefreiung-krankenversicherung.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108