Heil-und Hilfsmittelversorgung für Rheumapatienten - Rheumahelden

Das Gesetz für Heil-und Hilfsmittelversorgung

In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung wurde notwendig. Bei der Versorgung der Menschen liegt der Fokus deshalb zukünftig stärker auf der Rehabilitation und Vorsorge. Ziel ist es, dass Versicherte die Leistungen erhalten, die ihnen einen möglichst einschränkungsfreien Alltag ermöglichen. Darüber wird die Qualität der Hilfsmittel, deren Zahlung die Krankenkasse übernimmt, verbessert. Dies betrifft auch Hilfsmittel für Rheumapatienten wie zum Beispiel Rollstühle oder Gehhilfen. Dazu werden die Krankenkassen bei zukünftigen Ausschreibungen angehalten, nicht mehr nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität der Produkte zu achten.

Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Versorgung der Patienten mit sogenannten Heilmitteln. Hierzu zählen zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie.¹

Therapeuten erhalten mehr Möglichkeiten bei der Behandlung ihrer Patienten. So steigert sich auch die Attraktivität dieser Berufe.

Bessere Hilfsmittel für Rheumapatienten

Für die Verbesserung der Hilfsmittel hinsichtlich der Qualität sind in erster Linie die Krankenkassen verantwortlich:

  • Anfang 2019 hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) planmäßig das 32.500 Produkte umfassende Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert.² In diesem Verzeichnis sind die Hilfsmittel enthalten, die die Krankenkassen bezahlen. Neu ist der Vermerk der Mindestanforderungen an die Qualität der Hilfsmittel. Darüber hinaus berücksichtigen diese Anforderungen auch den aktuellen Stand der medizinisch-technischen  Erkenntnisse.
  • Eine bessere Beratung der Versicherten ist für die Krankenkassen nun Pflicht. Dies gilt besonders für Hilfsmittel, die zuvor genehmigt werden müssen. Patienten erhalten ab jetzt persönlich Informationen über Vertragspartner wie Sanitätshäuser oder Apotheken und Vertragsinhalte.
  • Ob Leistungserbringer ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten einhalten, stellen stichprobenartige Kontrollen sicher. Auch dies soll zur Qualitätssicherung beitragen.

Künftig können sich Patienten im Internet über ihre Möglichkeiten informieren. Damit können Patienten Angebote unterschiedlicher Krankenkassen besser miteinander vergleichen.

Übrigens: Für die Behandlung beim Physio- oder Ergotherapeuten benötigen Sie ein Rezept und müssen weiterhin eine Überweisung vom behandelnden Arzt einholen. Aber die Therapeuten haben nun einen größeren Spielraum in der Wahl ihrer Therapieform, denn der Arzt stellt künftig sogenannte „Blankoverordnungen“ aus. Neben der geeigneten Behandlungsart legt der Therapeut auch die Dauer und Häufigkeit der Behandlung fest.

Mehr Informationen über das  Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Quellen:

1) https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmkonline/online/index.htm

2) https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/hilfsmittel/meldungen/index_21940.html