Gut vorbereitet auf die Rente bei RA - älteres Paar auf einer Holzbank - Rheumahelden

Gut vorbereitet auf die Rente

In Rente gehen – das möchten die meisten Menschen hierzulande möglichst früh. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfK im Auftrag der Welt am Sonntag¹ würden 87 Prozent der Deutschen am liebsten vor ihrem 65. Lebensjahr aufhören zu arbeiten, gut die Hälfte sogar noch lieber vor dem 60. Geburtstag. Vorausgesetzt, der frühe Renteneintritt hätte keine negativen finanziellen Auswirkungen. So viel zu den Wünschen.

Rheuma zwingt zur Jobaufgabe

Was aber, wenn einen äußere Umstände wie eine chronische Erkrankung dazu zwingen, seinen Beruf frühzeitig aufzugeben? Denn obwohl heute immer mehr Menschen ihrem Job mit einer rheumatischen Erkrankung recht lange nachgehen können: Laut dem Wegweiser Arbeitsfähigkeit müssen viele Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz im Verlauf ihrer Krankheit aufgeben. Hinzu kommt, dass sowohl Männer als auch Frauen mit Rheumatoider Arthritis durchschnittlich mehr als zehn Jahre früher in Rente gehen als gesetzlich vorgesehen.² Und das obwohl es gerade bei einer chronischen Erkrankung enorm hilfreich sein kann, eine erfüllende Aufgabe zu haben. Sie stärkt das Selbstbewusstsein und vermittelt das Gefühl gebraucht zu werden. Außerdem kann der Job – und mit ihm die vielfältigen sozialen Kontakte – auch von den Beschwerden ablenken.

Erwerbsminderungsrente als Ausweg

Doch wenn die Beschwerden eine Tätigkeit nur noch für weniger als sechs Stunden am Tag oder vielleicht gar nicht mehr zulassen und alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind, stellt der Antrag auf Erwerbsminderungsrente oft eine letzte Option dar. So wird das Einkommen zumindest in Teilen gesichert.

Um diesen stellen zu können, müssen Sie einige versicherungsrechtliche Voraussetzungen beachten:

  • Sie dürfen das Renteneintrittsalter nicht erreicht haben.
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre rentenversichert sein, die sogenannte Wartezeit.
  • Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
  • Sie müssen alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft haben.

Den Antrag richtig stellen

Aber auch bei der Antragstellung selbst müssen Sie einiges beachten. So sollten Sie hier das Augenmerk vor allem darauf richten, wie sich die Beschwerden auf Ihren Alltag auswirken – und zwar nicht nur auf den Arbeitsalltag. Auch Einschränkungen bei Tätigkeiten zu Hause, im Garten oder den Hobbies sind relevant für die Beurteilung Ihrer Fähigkeiten. Beschreiben Sie dabei möglichst detailliert, was Sie alleine bewältigen können bzw. wobei Sie welche Hilfsmittel benötigen oder auf die Unterstützung von anderen Menschen angewiesen sind.

Neben diesen eher persönlichen Erfahrungsberichten spielt natürlich auch die Krankengeschichte eine Rolle beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Laut den Experten der Stiftung Warentest sollte diese möglichst lückenlos und nachvollziehbar aufgeführt werden – mit allen Behandlungsschritten und Rehabilitationsmaßnahmen sowie den dazugehörigen medizinischen Unterlagen (in Kopie). Tipp der Verbraucherorganisation: Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Antrags und dem Zusammenstellen der Dokumente bei einem Sozialverband wie dem VdK oder dem SoVD beraten. Auch Gewerkschaften unterstützen ihre Mitglieder in Sozialrechtsfragen.

Eine weitere Empfehlung der Fachleute: Klären Sie vor der Antragstellung Ihr Konto bei der Rentenversicherung. So lässt sich feststellen, ob der Versicherungsverlauf vollständig ist und alle relevanten Zeiten bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden können.

Jede Arbeit kann infrage kommen

Wenn Sie Erwerbsminderungsrente beantragen wollen, müssen Sie wissen, dass für die Beurteilung Ihrer Arbeitsfähigkeit nicht nur Ihr aktuell ausgeübter Beruf eine Rolle spielt. So wird bei der Prüfung nämlich darauf geschaut, ob Sie generell noch arbeiten können – egal, in welchem Beruf.

Die Höhe der Rente

Wie hoch Ihre Rentenzahlung ausfällt, richtet sich nach unterschiedlichen Aspekten:

  • der Länge der Berufstätigkeit,
  • Ihrem Verdienst während der Jahre, in denen Sie gearbeitet haben,
  • nach der Anzahl der Jahre, in denen Sie Beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben.

Ein weiterer Einflussfaktor: Die Zeit, die Sie trotz Ihrer Beschwerden noch arbeiten können. Denn der Gesetzgeber unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbminderungsrente. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, für drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachzukommen, steht Ihnen der volle Satz zu. Können Sie aber noch mehr als drei und weniger als sechs Stunden arbeiten, bekommen Sie nur die halbe Rente.

Übrigens: Bis die Prüfung abgeschlossen ist und die Rente gezahlt wird, haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Krankengeld. Läuft dieses aus, sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur melden. Unter Umständen haben sie nämlich trotz Ihres weiter bestehenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Mehr Informationen und Antworten auf wichtige Fragen zur Erwerbsminderungsrente erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

 

Quellen:
1) https://www.welt.de/wirtschaft/article118662393/Jeder-zweite-Deutsche-will-vor-60-in-Rente-gehen.html

2) http://www.wegweiser-arbeitsfaehigkeit.de/ww/index.php/aerzte/arbeitsfaehigkeit-rheuma/ar-daten-erwerb-ra-deu