Anschlussrehabilitation bei Rheuma-Erkrankung

Gesundheit als oberstes Ziel: Die Anschlussrehabilitation

Auch wenn bei einer rheumatischen Erkrankung Dank einer guten medikamentösen Versorgung und weiterer therapeutischer Maßnahmen heute nicht mehr so oft operiert werden muss: Manchmal ist ein Eingriff doch unvermeidbar. Dies ist der Fall, wenn sich Schmerzen trotz allem nicht mehr in Griff kriegen lassen oder ein Gelenk immer unbeweglicher wird.

Nach einer solchen Akutbehandlung haben Sie in der Regel Anspruch auf eine sogenannte Anschlussrehabilitation (AR), auch Anschlussheilbehandlung (AHB) genannt. Sie soll dazu beitragen, dass Sie wieder so gesund wie möglich werden oder aber dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht weiter verschlechtert.

 

Verordnung nur durch den Krankenhausarzt möglich

Wichtig ist, dass sich die Maßnahme unmittelbar an die Behandlung im Krankenhaus anschließt. Praktisch heißt das: Sie müssen die AR/AHB spätestens zwei Wochen nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus antreten. Die AR/AHB wird vom behandelnden Krankenhausarzt verordnet. Gemeinsam mit ihm können Sie Ziele und individuelle Maßnahmen festlegen, eine geeignete Rehabilitations-Klinik aussuchen oder sich für eine ambulante Lösung entscheiden. Wenn Sie Hilfe bei der Organisation der AR/AHB benötigen, können Sie sich an die Sozialberatung des Krankenhauses wenden. Sind Sie aber einmal aus dem Krankenhaus entlassen, kommt diese Form der Rehabilitation für Sie nicht mehr infrage.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die für eine AR/AHB erfüllt sein müssen:

– Die Akutphase der Behandlung und die Wundheilung müssen abgeschlossen sein

– Sie müssen früh mobilisiert worden sein (innerhalb von 72 Stunden nach der Operation oder dem plötzlich auftretenden bewegungseinschränkenden Ereignis)

– Sie müssen weitestgehend selbstständig sein (eigenständig zur Toilette gehen, selbst essen, sich waschen und anziehen können)

– Sie sollten reisefähig sein, da Krankentransporte vermieden werden sollen

 

TIPP:

Ist eine Rehabilitation zwar zeitnah, aber aus medizinischen Gründen, etwa wegen einer Wundheilungsstörung, erst später als sechs Wochen nach der Entlassung aus der Klinik möglich, so kann der Krankenhausarzt eine Anschlussgesundheitsmaßnahme einleiten. Sie wird genauso beantragt wie die AR/AHB.

 

Therapie wird individuell abgestimmt

Was genau Sie bei der AR/AHB erwartet, hängt von Ihren aktuellen gesundheitlichen Problemen, Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen ab. Deshalb werden die Behandlungen und Maßnahmen individuell auf Sie abgestimmt.

Generell gilt aber, dass eine AR in der Regel drei Wochen dauert. Eine Verlängerung ist nur aus medizinisch-therapeutischen Gründen möglich. Auch immer gleich sind die Basis-Inhalte mit Diagnostik, Aufklärung und Information zum Erkrankungsbild und Ihren konkreten Beschwerden.

Wenn Sie sich für eine stationäre Rehabilitation in einer Klinik entscheiden, können Sie von einer besonders hohen Therapiedichte profitieren. Außerdem können die Therapeuten bei Schwierigkeiten schnell reagieren und die Behandlung anpassen. Auch finden viele den Austausch mit anderen Betroffenen hilfreich. Auf der anderen Seite fehlt natürlich das gewohnte häusliche Umfeld und unter Umständen der enge Kontakt zu Familie und Freunden.

Apropos Familie: Gerade als Eltern kann es schwierig sein, eine AR/AHB anzutreten. Manchmal ist es aber möglich, die Kinder mitzunehmen. Alternativ können Sie für die Zeit der AR/AHB eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung organisieren. Hier helfen die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse.

 

Kostenübernahme hängt vom Rehabilitations-Ziel ab

Wer die Kosten für die AR/AHB übernimmt, hängt von deren Ziel ab. Soll die Gesundheit möglichst wiederhergestellt werden, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten. Geht es darum, erwerbsfähig zu bleiben, ist die Rentenversicherung zuständig. Beide Leistungsträger übernehmen aber die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Unterschiedlich ist aber die Höhe der Zuzahlung. Ist die Krankenversicherung der Kostenträger, müssen Sie pro Tag 10 Euro für längstens 28 Tage im Jahr zuzahlen. Kommt die Rentenversicherung für die Kosten auf, liegt Ihr Eigenbeitrag ebenfalls bei höchstens 10 Euro pro Tag. Allerdings müssen sie diesen nur für 14 Tage im Jahr leisten, danach werden die Kosten komplett übernommen. Haben Sie in einem Jahr bereits mehrere Krankenhausaufenthalte oder AHBs in Anspruch genommen, werden die Zuzahlungstage berücksichtigt und angerechnet.

 

Weiterhin finanziell abgesichert

Als Arbeitnehmer haben Sie während der AR/AHB Anspruch darauf, dass Ihr Gehalt weiter gezahlt wird. Allerdings nur für sechs Wochen. Sind diese wegen der gleichen Vorerkrankung aber bereits ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie von der Rentenversicherung Übergangsgeld für die Dauer der Rehabilitations-Maßnahme erhalten. Dazu müssen Sie aber unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation bzw. der Arbeitsunfähigkeit Gehalt bekommen und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

 

Mehr Informationen rund um das Thema Rehabilitation finden Sie in der Broschüre „Hilfen für Rheumapatienten, eine Rehabilitation zu erhalten“. Diese können Sie im Service-Bereich der Rheumahelden-Webseite herunterladen oder bestellen.