Nachsorgeleistungen: Möglichst lange von der Reha profitieren Eine Rehabilitation hat das Ziel, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit eines Menschen weitestgehend zu erhalten oder wiederherzustellen. So soll ihm ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Dazu werden im Rahmen der Maßnahme auch Veränderungen des Verhaltens oder des Lebensstils trainiert. Meist ist dieser Prozess mit der Reha aber noch nicht abgeschlossen. Deshalb – und um die neu erlernten Verhaltensweisen besser im Alltag umsetzen zu können – stehen Ihnen Nachsorgeleistungen zu. Training für Beweglichkeit und Selbstständigkeit Hier kommen für Sie vor allem das sogenannte Funktionstraining und der Rehabilitationssport infrage. Durch das speziell entwickelte Funktionstraining sollen die Funktionen der betroffenen Gelenke erhalten und verbessert sowie Funktionsverluste hinausgezögert werden. Darüber hinaus zielt das Training darauf ab, Ihre Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und Hilfestellung zur Selbsthilfe zu geben. Deshalb stehen neben Maßnahmen zum Gelenkschutz auch die Nutzung technischer Hilfen und der Umgang mit Alltagsgegenständen auf dem Programm. Im Gegensatz dazu werden beim Rehabilitationssport Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität vor allem mit sportlich ausgerichteten Spielen trainiert. Außerdem zielt die Maßnahme darauf ab, Ihr Selbstbewusstsein zu stärken. Gerade wenn der eigene Körper durch eine rheumatische Erkrankung nicht mehr so richtig will und Sie sich vielleicht nicht mehr so viel zutrauen, kann ein starkes Selbstbewusstsein den Umgang mit der Erkrankung und die Bewältigung des Alltags erleichtern. Wie beim Funktionstraining steht aber auch beim Reha-Sport die Hilfe zur Selbsthilfe auf dem Trainingsplan. So sollen Sie dazu angeregt werden, langfristig Verantwortung für Ihre Gesundheit zu übernehmen und sich auch weiterhin zu bewegen. Spezielles Nachsorgeangebot Ein weiteres Angebot der Deutschen Rentenversicherung ist die intensivierte Rehabilitationsnachsorge, kurz IRENA. Dieses Programm wird im Anschluss an eine stationäre oder ambulante medizinische Rehabilitation von den Ärzten der Reha-Einrichtung angeboten und dann berufsbegleitend durchgeführt. Bei IRENA liegen die Schwerpunkte auf Gesundheitstraining und Maßnahmen, die Ihren Lebensstil mit der Erkrankung in Einklang bringen. Dazu gehören unter anderem: – Sport- und Bewegungstherapie, – Geh- und Lauftraining, – Wirbelsäulengymnastik, – Physiotherapie, – Motivationsförderung, – Arbeitstherapie, – Entspannungstherapie und – produktorientiertes Arbeiten. Diese Aspekte werden in 24 Terminen vermittelt. Eine IRENA-Behandlungseinheit hat eine Dauer von 90 Minuten und kann Leistungen aus mehreren Therapiefeldern umfassen: So kann die Einheit z.B. auf 60 Minuten Bewegungstherapie und 30 Minuten Ernährungsberatung oder Entspannungstherapie aufgeteilt werden. Eine Übersicht der Einrichtungen, in denen IRENA angeboten wird, finden Sie im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Die Kosten für die therapeutischen Leistungen trägt die Deutsche Rentenversicherung zu den vereinbarten Vergütungssätzen. Die Fahrtkosten werden pauschal mit fünf Euro pro Behandlungstag vergütet. Zeitnahe ärztliche Verordnung Sowohl für das Funktionstraining als auch für den Rehabilitationssport brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt. In den meisten Fällen ist das der Rheumatologe oder der Hausarzt. Übernimmt die Rentenversicherung – wie beispielsweise bei IRENA – die Kosten, kann der Arzt der Rehabilitationseinrichtung die Maßnahme verordnen. Wichtig ist, dass die Nachsorgemaßnahmen zeitnah (max. 3 Monate) im Anschluss an die Rehabilitation beginnen und innerhalb eines Jahres nach deren Ende abgeschlossen sind. Mehr Informationen zu sozialrechtlichen Themen bietet Ihnen die Broschürenreihe „Den Alltag mit Rheuma bewältigen“. Die drei Titel der Reihe können Sie im Service-Bereich der Rheumahelden Webseite herunterladen oder bestellen.