Rechte als Rheumapatient im Sozialsystem - Akten und Ordner aufgereiht - Rheumahelden

Ihre Rechte als Rheumapatient im Sozialsystem

Freie Arztwahl, Recht auf Aufklärung, Zuzahlungen, Patientenrechte oder das Recht auf Teilhabe. Diese Begriffe klingen sperrig und einfach nach typischem „Beamtendeutsch“. Und doch sind sie für Rheumapatienten wichtig: Sie sollten Ihre Rechte als Rheumapatient im Sozialsystem kennen und unbedingt wahrnehmen. Ziel ist, den Patienten rechtlich so weit zu stärken, dass er Ärzten, Krankenkassen und Apothekern auf Augenhöhe entgegen treten kann. Haben Sie noch den Überblick?

Auf Augenhöhe mit dem Arzt

Seit Februar 2013 gibt es ein Gesetz, das Ihre Rechte als Rheumapatient und die eigenen Einflussmöglichkeiten stärken soll. Im Patientengesetz werden die Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis zum Beispiel gegenüber der Ärztin oder dem Arzt zusammenfassend geregelt. Dazu gehören unter anderem die Rechte auf:

  • Einsicht in die Behandlungsunterlagen
  • Information und Aufklärung
  • Selbstbestimmung, durch die eine medizinische Maßnahme erst nach Einwilligung durchgeführt werden darf

Ziel ist es, den Patienten zu einem mündigen Menschen zu machen, der auf seine Therapie Einfluss nehmen kann. So soll der Patient nicht nur alle medizinischen Information zu Behandlung, Diagnose, Risiken, Folgen sowie mögliche Behandlungsalternativen erhalten, sondern auch über wirtschaftliche Aspekte aufgeklärt werden. Gegenüber Krankenkassen bewirkt das Gesetz, dass Anträge schneller bearbeitet, Patienten bei Behandlungsfehlern unterstützt und die freie Arztwahl möglich gemacht werden müssen. Wichtig ist auch das Recht auf Teilhabe. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen.

Vertretung der Interessen der Patientinnen und Patienten

Gegenüber den Krankenversicherungen und dem Gesundheitssystem werden die Patienten durch Vertreter von Patientenorganisationen vertreten. Diese nehmen beispielsweise an Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teil. Im G-BA werden die Richtlinien beschlossen, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden können. Die Patientenvertreter haben hier ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Patienten sitzen also theoretisch mit am Tisch, wenn es um ihre Rechte und Pflichten geht.

Was bedeutet das für Ihre Behandlung?

Ist bei Ihnen eine rheumatische Erkrankung festgestellt worden, ist der Gang zu einem Facharzt wichtig. Sie haben laut dem Gesetz Anspruch auf eine ausführliche Aufklärung über Ihre Erkrankung bei einem Facharzt Ihrer Wahl – sei es bei Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Rheumatologen oder einem anderen Facharzt. Sind Sie mit Ihrer Arztwahl nicht glücklich, so können Sie sich darüber hinaus eine Zweitmeinung einholen. Auch die Wartezeit auf einen Termin ist gesetzlich geregelt: Wer länger als vier Wochen keinen Termin beim Facharzt erhält, der kann sich an eine Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Auch bei der Wahl der Behandlung haben Sie ein Mitspracherecht: Der Arzt ist dazu verpflichtet, Sie über Erfolgsaussichten und gesundheitlich Risiken der verschiedenen Behandlungsformen aufzuklären. Sie entscheiden dann, ob und für welche Therapie Sie sich entscheiden.

Mehr Informationen über Ihre Rechte als Patientin oder Patient erhalten Sie auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.