Medizinisches Cannabis bei Rheuma - verschiedene Hanfprodukte - Rheumahelden

Cannabis bei Rheuma eine Option?

Eine Verordnung von Cannabis bei Rheuma zu Therapiezwecken ist seit März dieses Jahres möglich. Doch nicht nur Rheumapatienten profitieren von der neuen Regelung: Ärzte aller Fachrichtungen können schwerkranken Patienten Cannabis verordnen. Unter streng festgelegten Voraussetzungen sind Cannabisblüten oder Cannabisextrakte auf Rezept erhältlich. Wenn Patienten nicht anders therapiert werden können, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten. Zudem müssen sie begründen, warum sie gegebenenfalls den Einsatz von Medizinalhanf als Therapie ablehnen. Somit ist der Weg für eine Cannabis-Verordnung zu medizinischen Zwecken geebnet. Diese Neuregelung wird im „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ festgeschrieben.

Bislang mussten Patienten eine Ausnahmeerlaubnis beantragen und die Kosten der Therapie selbst tragen. Die Neuregelung per Gesetz begrüßten Abgeordneten aller Parteien, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung schwerstkranker Menschen. Dieser rechtliche Rahmen stärkt neben den Anliegen der Patienten auch die Verantwortung des Arztes. Für Versicherte, die Leistungen im Rahmen der „spezialisierten ambulanten Palliativ­ver­sorgung“1 erhalten, verkürzt sich zudem die Genehmigungsfrist der GKV auf drei Tage. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) richtet eine sogenannte Cannabisagentur ein, um den deutschen Anbau zu kontrollieren.2 Die Selbstversorgung, der Eigenanbau und auch eine generelle Legalisierung der Cannabis-Droge lehnt die Bundesregierung weiterhin strikt ab.

Cannabis bei Rheuma als Schmerztherapie?

Cannabis wird eine schmerzlindernde, krampflösende und entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben, weshalb auch ein breiter therapeutischer Einsatz in Betracht kommt. So kann die Wirkung bei verschiedenen Krankheiten oder Krankheitssymptomen eingesetzt werden: Bei Übelkeit und Appetitlosigkeit, etwa in der Krebstherapie oder bei spastischen Schmerzen in der Behandlung von Multipler Sklerose oder Rheumatoider Arthritis. Besprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Arzt, ob er Ihnen bei Ihren Beschwerden zu einer Behandlung mit Medizinalhanf rät oder im Gegenteil eher von ihr abrät. Nur Ihr Arzt kann über die angemessene Dosis und die Anwendungsform entscheiden. Zu medizinischen Zwecken wird Cannabis in der Regel als Tee oder Inhalation dargereicht.

Quellen:

1. Deutsches Ärzteblatt: Medizinisches Cannabis kann ab heute verordnet werden. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/73558/Medizinisches-Cannabis-kann-ab-heute-verordnet-werden.

2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Cannabis als Medizin. http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.html